Gutachten für Neubau

Gutachten werden bei Wohnblockhausbau benötigt wenn das Vertrauensverhältnis vom Bauherren und der ausführenden Firma angegriffen ist. In der Regel wird der Gutachter dann gerufen, wenn sich die beiden Parteien schwer tun, sich auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen.

Endwerder ist der Bauherr des Blockhauses oder der Blockhausbauer Auftraggeber für den Gutachter. In einigen Fällen einigen die beiden Kontrahenten sich auch auf eine gemeinsame Vorgehensweise  und schalten einen Gutachter für Ihr Problem ein.

Bei einem guten Gutachter sollte es keine Rolle spielen wer Ihn beauftragt. Das Ergebnis sollte immer gleich sein. Das Gutachten sollte Objektiv und zum wohle des Blockhauses gemacht werden.

Leider ist das nicht immer der Fall. Vor allen Dingen mangelt es oft an der Qualifikation der Gutachter. Da gibt es selbst ernannte Gutachter die weder eine Qualifizierte Ausbildung im Hochbaubereich noch eine Berufung durch eine Handwerkskammer oder eine Industrie- und Handelskammer haben.

Anderseits kann eine Ausbildung im Hochbaubereich, ob nun Zimmermeister, Diplom Ingenieur oder Architekt, keine alleinige Befähigung sein ein Gutachten über ein Wohnblockhaus zu fällen.

Dazu gehört auch, das der Gutachter eine Jahrelange Erfahrung im Bau von Blockhäusern nachweisen kann. Besser lässt es sich mit den Begriff des Sachverständigen erklären. Sachverständiger ist der, der von der Sache verstand hat. Deswegen heißen die von Handwerkskammer und IHK vereidigten Spezialisten auch Sachverständige und nicht Gutachter.

Leider gibt es aber auch dort viele, die nicht nein sagen können, und alles annehmen, was Ihnen angeboten wird.

In Deutschland gibt es nur wenige echte Blockhausgutachter die von der Sache Blockhaus einen einschlägigen Verstand haben. Die Zahl derer, die Öffentlich bestellt und vereidigte bewegt sich im unteren einstelligen Bereich.